Air Liquide auf Rekordkurs

Gute Nachrichten zur Steuer auf Gratisaktien
Dramatische Kursschwankungen haben bei Air Liquide Seltenheitscharakter, in der jüngsten Krise schmierte aber auch die Aktie des Industriegasriesen um 30 Prozent ab. Inzwischen hat sie sich jedoch schon wieder deutlich erholt und notiert keine 10 Prozent mehr unter ihrem Höchstkurs. Zu Recht, schließlich dürfte der Pariser Konzern gut durch die Krise kommen. Experten erwarten für dieses Jahr sogar einen leichten Gewinnanstieg um vier Prozent auf 2,3 Milliarden Euro – und damit ein neues Rekordergebnis. Zum Erfolgsrezept gehört die extrem breite Aufstellung über unterschiedlichste Branchen und Länder hinweg. Außerdem verkauft Air Liquide seine Industriegase oft über langfristige Lieferverträge, die für einen zuverlässigen Einnahmestrom sorgen. Börsianer haben also allen Grund, weiter auf Air Liquide zu setzen. Was deutschen Anlegern letztes Jahr allerdings sauer aufstieß, war die Tatsache, dass manche Banken bei der Einbuchung von Gratisaktien zum ersten Mal Kapitalertragssteuer abgezogen haben. Wie das Bundesfinanzministerium nun festgestellt hat, war das so nicht korrekt. Aktionäre können also die einbehaltene Steuer bei ihrem Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurückfordern. Mehr dazu lesen Sie hier (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2020-06-11-kapitalmassnahme-von-Air-Liquide-S-A-kapitalerhoehung-aus-gesellschaftsmitteln.pdf?__blob=publicationFile&v=1) .
(Bitte beachten Sie, dass die Betrachtung keine steuerliche Beratung darstellt und keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater ersetzt.)
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